Übersicht über finanzielle Hilfen während der SARS-CoV2 Pandemie im SoSe 2020

Definition eines Härtefalls

Keine finanzielle Unterstützung durch die Familie, aktuell wegen Corona keine oder geringe Einkünfte, keine oder geringe Möglichkeiten, die Lebenshaltungskosten zu finanzieren

Unterstützung von staatlichen Stellen

BAföG-Leistungen

Wenn bereits Bafög gezahlt wird, wird es erst mal während der Corona-Krise weitergezahlt.

Wenn bisher kein Anspruch bestand, kann dieser beispielsweise bei veränderten Einkommensverhältnissen der Eltern neu geprüft werden

Wegen der Verlängerung der individuellen Regelstudienzeit wird BAföG NRW-weit ein Semester länger gezahlt, und diese Regelung wird nach derzeitigem Stand auch in anderen Bundesländern im Falle eines Umzugs anerkannt. Zur Sicherheit sollte dies aber mit dem zuständigen Sachbearbeiter besprochen werden

Corona-Soforthilfe des Bundes

Seit dem 16.06 kann eine Corona-Soforthilfe auf Bundesebene online beantragt werden. Die Höhe beträgt maximal 500€. Die Hilfe muss nicht zurückgezahlt werden und kann auch über die Regelstudienzeit hinaus und von ausländischen Studierenden beantragt werden. Der Antrag muss immer zum Ende eines Monats gestellt worden sein und kann mehrfach für verschiedene Monate gestellt werden. Zu genauen Informationen klicke hier.

Diese Hilfe wurde auch für den Monat November reaktiviert.

KfW-Kredite

Die Förderbank des Bundes, die KfW bietet für Studierende einen zinslosen Kredit zur Überbrückung finanzieller Engpässe an. Die Summe beträgt bis zu 650€ im Monat. Er kann von allen Studierenden zwischen 18 bis 44 Jahren beantragt werden, die ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben. Zu genauen Infos Klicke hier.

Wohngeld

Auch hier sind Studierende gewöhnlich nicht anspruchsberechtigt, aber unter bestimmten Umständen können sie dies beziehen, z.B. wenn sie Kinder haben oder ein Bafög-Volldarlehen beziehen. Zu genauen Informationen der Stadt Wuppertal klicke hier.

Es kann sich auf jeden Fall lohnen, zumindest zu überprüfen, ob ein Anspruch auf staatliche Hilfe besteht.

Unterstützung vonseiten der KiHo

Härtefallkommission

Der Förderverein der KiHo hat 4000 Euro an Fördermitteln bereitgestellt, um Studierende, die wegen der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, zu unterstützen. Da die Mittel nach der ersten Aufschüttungsrunde noch nicht ausgeschöpft waren, können diese Hilfen noch bis zum 3.7. Bbeantragt werden. Zu genauen Infos klicke hier.

Wenn die Miete von Studierenden, die in den Wohnheimen der KiHo wohnen, zeitweise nicht gezahlt werden kann, sollten Betroffene sich an Frau Boldt oder an das Internenreferat wenden, damit nach einer Lösung gesucht werden kann.

Die hier dargestellten Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt.
Dennoch kann es durch die sich schnell ändernde Lage und verschiedene Auffassungen von Rechtstexten vorkommen, dass Informationen veraltet sind oder wie hier dargestellt keine Anwendung finden.

In jedem Fall empfehlen wir sich vor Beantragung einer Hilfe vorab nochmals selbstständig zu informieren.