Härtefallhilfe

Neue Antragsfrist: 8. Januar 2021

für Studierende der KiHo im Corona-Semester WS 2020/21 

Auch im Wintersemester können Anträge gestellt werden, weil die die Pandemie für Studierende  mittlerweile langfristig zu finanziellen Belastungen geführt hat. 

Die durch die Coronapandemie verursachten Einschränkungen betreffen nicht nur die  besondere Form der digitalen Lehre, sondern auch das soziale und wirtschaftliche Leben von  Studierenden. Manche HiWi-Stunden an der Hochschule oder Minijobs woanders sind  weggefallen. Manchmal können auch Eltern und Verwandte die für den unmittelbaren  Lebensbedarf der Kinder entstandenen Lücken wie Miete und Essen nicht kompensieren,  weil sie selbst unter finanziellem Druck stehen. 

Der Förderverein der Kirchlichen Hochschule hat eine Soforthilfe in Höhe von insgesamt  4.000 Euro für ersteingeschriebene Studierende der Kirchlichen Hochschule bereitgestellt,  die in diesen Monaten coronabedingt unter finanziellen Schwierigkeiten stehen, die nicht  durch BAFöG, Eltern, Hartz IV u.a. ausgeglichen werden können. 

Die Härtefallhilfe wird als Soforthilfe überwiesen; sie muss nicht zurückgezahlt werden und  kann an Einzelpersonen bis zu einer Höhe von 400 Euro erfolgen, unbürokratisch und  schnell. 

Die Entscheidung über die Auswahl und Höhe der Härtefallhilfe trifft eine  

Härtefallkommission einvernehmlich oder mehrheitlich, die aus den beiden vom AStA  bestimmten Studentinnen Lena Pollmann und Jan Botzen und dem Ephorus  zusammengesetzt ist und am 14. Januar tagt. 

Ein bewilligter Antrag im SoSe 2020 schließt nicht von einer erneuten Antragstellung im WS  2020/21 aus. 

Anträge werden vertraulich behandelt und können nur auf beiliegendem einseitigen  Formblatt bis zum 8. Januar 2021 digital gesandt werden an: asta.gleichstellung@kiho wuppertal-bethel.de. 

Scheuen Sie sich nicht, diese Hilfe zu beantragen, wenn Sie sie brauchen! 

Ihre 

Ephorus Dr. Alexander B. Ernst Lena Pollmann Jan Botzen